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Hausabsicherung – Hausrat- und Gebäudeversicherung gegen Totalverlust
Heute gibt es mal einen neuen Artikel für das Baulexikon, der sich mit dem recht soliden Thema der Hausabsicherung beschäftigt, denn meist steckt man sein gesamtes Kapital oder zumindest große Teile davon in seine Immobilie. Umso wichtiger ist es daher, auch eine entsprechende Gebäudeversicherung gegen Schäden an seinem ‘Wertobjekt’ abzuschließen. Eine Hausratversicherung versichert dagegen das Inventar des Hauses, also die Möbel sowie die Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die sich im Gebäude befinden.
Bei der Gebäudeversicherung können einzelne aber auch Kombinationen von Risiken abgesichert werden. Diese Risiken sind in der Regel: Hagel und Sturm sowie Brand und Schäden durch Leitungswasser. Auf Wunsch können auch weitere Risiken wie zum Beispiel Erdbeben, Hochwasser und Lawinen abgedeckt werden.
Damit man einem Totalverlust seines Wohneigentums also nicht fahrlässig entgegen sieht, ist eine Gebäudeversicherung schon als Verpflichtung anzusehen.
Für eine ausreichende Versicherungssumme ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich. Wenn ein Gebäude völlig zerstört wird, erhält der Versicherungsnehmer den aktuellen Zeitwert des Gebäudes. Wenn er der Versicherungsgesellschaft nachweist, dass er den Wiederaufbau der Immobilie betreibt, erhält er auch noch die Differenz zum versicherten Neuwert.
Um ihre ausgegebenen Darlehen abzusichern, verlangen Banken bei kreditfinanzierten Immobilien oft einen Nachweis über den Abschluss einer Gebäudeversicherung vom Kreditnehmer. In diesem Fall ist eine Gebäudeversicherung daher ein Muss, da die Bank ansonsten ihre Finanzierung zurückzieht.
Die Versicherungsgesellschaft bei der die Gebäudeversicherung abgeschlossen wird, kann vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden.
Die Hausratversicherung schützt die Eigentumsgegenstände des Versicherungsnehmers gegen die Folgen von z.B. Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel.
Ein Beispiel soll den Unterschied zwischen der Hausrat- und der Gebäudeversicherung noch einmal verdeutlichen: Bei einem Einbruch in ein Haus wird ein Fenster aufgebrochen und der Fernseher gestohlen.
In diesem Beispiel würde nun die Gebäudeversicherung für den entstandenen Schaden am Fenster aufkommen, während die Hausratversicherung für den gestohlenen Fernseher ersatzpflichtig ist.
Aber Vorsicht! Es gibt aber auch Ausschlüsse bei der Hausratversicherung, insbesondere dann, wenn ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden kann. Lässt man beispielsweise die Fenster auf und es stürmt und regnet in die Wohnung oder das Haus hinein, so fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz.
Themen: Allgemein, Baulexikon | 2 Kommentare »

























26. November 2011 um 18:31
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28. Dezember 2011 um 18:40
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