Ein Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben in eigener Verantwortung vorbereitet, umsetzt oder umsetzen lässt. Der Bauherr muss nicht zwingend der Eigentümer des Grundstückes sein. Hierbei kann er selbst tätig werden, aber auch die Unternehmen auswählen, die erforderlich sind, das Bauvorhaben umzusetzen. Dies können neben Architekten und Statikern zum Beispiel auch Bauunternehmen, Handwerksbetriebe oder private Personen sein, die nicht gewerbsmäßig aushelfen. Somit verteilt sich die Verantwortung des Bauherrn auf die zwei Bereiche Bauvorhaben und Bauphase. Aus dieser Verantwortung heraus ergeben sich für den Bauherrn eine Reihe von Pflichten, die im Wesentlichen in der jeweiligen Landesbauordnung und der Baustellenverordnung geregelt sind.
Genehmigungen und Beauftragungen während der Planungsphase
Während der Planungsphase muss der Bauherr die entsprechenden Genehmigungen einholen, um überhaupt ein Bauvorhaben durchführen zu dürfen. Hierzu müssen die erforderlichen Unterlagen von Fachleuten erstellt und dem zuständigen Amt bei der Beantragung vorgelegt werden. In diesem Antrag ist auch der Baubeginn eindeutig vermerkt. Noch vor Baubeginn muss der Bauherr zudem die notwendigen Fachleute beauftragen. Sinnvollerweise werden in dieser Phase die für das Bauvorhaben erforderlichen Versicherungen abgeschlossen. Neben der Bauherren- und Grundbesitzerhaftpflicht sind die vor allem die Bauleistungsversicherung und die Feuer-Rohbauversicherung, die häufig schon als Vorstufe der späteren Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Letzter Schritt ist die eindeutige Kennzeichnung der Baustelle. Auf diesem Schild müssen vor allem der Bauleiter und der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vermerkt sein, sofern der Bauherr diese Funktion nicht selbst ausübt.
Verkehrssicherungspflicht als oberstes Gebot
Mit Beginn der Bauphase ist die wesentliche Pflicht des Bauherrn die Verkehrssicherung. Diese beginnt streng genommen sogar schon mit Kauf des Grundstückes und der Absicherung desselben. Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass keine der möglichen Gefahrenquellen auf der Baustelle zu Schäden führen dürfen. Sie besagt aber noch etwas Wichtigeres: Helfen dem Bauherrn unentgeltlich Privatpersonen, müssen die der Berufsgenossenschaft Bau gegenüber angezeigt werden. Hierdurch gelten Unfallverhütungsvorschriften, wie zum Beispiel das Tragen von Arbeitsschutzkleidung. Unter Arbeitsschutzkleidung fallen alle Hilfsmittel, die geeignet sind, bei einer bestimmten Tätigkeit den Arbeitnehmer oder auch Dritte gegen Unfälle oder Gesundheitsschädigungen zu schützen. Hierzu gehören zum Beispiel, Helme, Ohrenschützer, Handschuhe oder geeignetes Schuhwerk.
Zu den weiteren Pflichten während der Bauphase gehört die ständige Kontrolle des Baufortschritts auch im Hinblick auf Mängel, die abzustellen sind. Schlussendlich hat der Bauherr die Pflicht, den fertiggestellten Bau abzunehmen und die beteiligten Fachleute und Unternehmen zu bezahlen.
Wie Ihr sehen könnt, ergeben sich viele Aufgaben, Pflichten und Gebote, die der angehende Hausbesitzer beachten muss. Daher empfiehlt sich auch ein Besuch in einem Forum zum Thema Hausbau, wie beispielsweise auf nupo.de zu finden ist.
Damit ist das Projekt Hausbau abgeschlossen und die Mieter können einziehen.
5 Antworten bis jetzt ↓
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4 baupedia.de | Medienbrücke München Teil 2 . Daten, Fakten, Fotos // Dez 2, 2011 at 14:38
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